Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich 

Nachstehend die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Seminarteilnehmer*innen der Ki Do In Ausbildung der International Shinson Hapkido Association e.V. im folgenden ISHA genannt.

2. Zustandekommen des Vertrages

2.1 Ein Vertrag mit der ISHA kommt zustande durch die Übermittlung und Bestätigung der ausgefüllten und unterschriebenen Anmeldung auf dem Postweg oder per Email.


2.2 Jede/r Teilnehmer*in erhält nach Eingang ihrer Anmeldung ein Bestätigungs- oder Ablehnungsschreiben.

3. Anmeldung

3.1 Anmeldungen sind verbindlich und verpflichten zur Zahlung der Kursgebühr. Ihr Seminarplatz wird reserviert, wenn nach Versand einer Anmeldebestätigung eine Anzahlung in Höhe von 50 € eingegangen ist. Bitte vermerken Sie bei der in der Überweisung als Verwendungszweck „Ki Do In-Ausbildung“ Kursbeginn und Ihren Namen.

3.2 Bei Wartelisten für die Seminare berücksichtigen wir die Reihenfolge der Anmeldungen.

Die Kursgebühren sind bis 14 Tage vor Seminarbeginn in voller Höhe zu überweisen!

3.3 Durch ihre Anmeldung akzeptieren Sie diese Geschäftsbedingungen

4. Zahlung

Banküberweisung: Die Kursgebühren sind bis spätestens 14 Tage vor Kursbeginn mit dem Verwendungszweck „Ki Do In-Ausbildung“ Kursbeginn und Ihren Namen auf das folgende Konto zu überweisen. 

Kontoinhaber: International Shinson Hapkido Association

Bank: Volksbank Darmstadt eG, Hügelstraße 8-20, D-64283 Darmstadt

IBAN: DE74 5089 0000 0010 7644 16    BIC: GENODEF1VBD

Bei verspäteter Überweisung ist der Zahlungsbeleg am 1. Tag des Seminars vorzulegen. 

Die Kursgebühren sind Umsatzsteuerfrei.

5. Kursgebühren

Bei Fehlzeiten des/r Teilnehmers/in besteht kein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr

6. Unterkunft und Verpflegung

Die Unterbringung und Verpflegung erfolgt extern und muss von den Teilnehmer*innen selbst organisiert werden.    

Der Seminarort richtet sich nach der jeweiligen Ausschreibung.

7. Rücktritt

Innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung kann kostenlos zurückgetreten werden. Bei Rücktritt nach diesem Termin fällt eine Bearbeitungsgebühr von 50 Euro an. Bei Absagen ab drei Wochen vor dem Lehrgangstermin werden 30% und ab einer Woche vorher 90% der Kursgebühr fällig. Eine Stornierung muss grundsätzlich schriftlich erfolgen. 

8. Datenschutzklausel

Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmer*innen einverstanden, dass ihre personenbezogenen Daten zum Zwecke der Seminarabwicklung und Zusendung von Informationen durch die ISHA per EDV gespeichert werden. Die ISHA verpflichtet sich diese Daten nicht an Dritte weiterzugeben, außer der/die Teilnehmer*in hat ihre/seine Zustimmung anlassbezogen ausdrücklich erteilt.

9. Allgemeine Teilnahmebedingungen

9.1 Die ISHA als Veranstalter haftet nicht für vertragswidriges Verhalten der Teilnehmer*innen. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Falle nicht erstattet.


9.2 Die Ausbilder*innen/Referent*innen sind gegenüber den Teilnehmern für die Dauer und im Rahmen der Veranstaltung weisungsbefugt. 


9.3 Jede/r Teilnehmer*in wird durch die Akzeptanz dieser AGB auf folgendes hingewiesen: Die Teilnahme an dieser Ausbildung beinhaltet auch die körperliche Ausbildung und körperliche Bewegung. Um Verletzungen des Körpers und der Gesundheit auszuschließen, versichert der Veranstalter nach bestem Wissen und Gewissen seiner Verkehrssicherungspflicht nachzukommen. 


9.4 Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr. Veranstaltungen und Seminare sind nie ohne ein Restrisiko. Gegen einen Unfall ist jede/r Teilnehmer*in nur im Rahmen seiner/ihrer eigenen Unfallversicherung versichert.


9.5 Die Teilnehmer*innen verpflichten sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist die Seminarleitung berechtigt, den/die Teilnehmer*in von der Veranstaltung auszuschließen. 


9.6 Vor der Veranstaltung müssen die Ausbilder*innen/Referent*innen des Veranstalters über gesundheitliche Probleme und etwaige Erkrankungen informiert werden, damit der/die entsprechende Teilnehmer*in bestmöglich vor Schaden bewahrt werden kann.


9.7 Bei erkennbaren gesundheitlichen Problemen ist die Seminarleitung berechtigt, den/die betreffende/n Teilnehmer*in von der Veranstaltung auszuschließen. 


9.8 Der/die Teilnehmer*in ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der/die Teilnehmer*in ist insbesondere verpflichtet, seine/ihre Beanstandungen unverzüglich den Ausbilder*innen/Referent*innen zur Kenntnis zu geben. Diese sind von dem Veranstalter beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt der/die Teilnehmer*in schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so verwirkt er einen Anspruch auf Minderung des Teilnahmepreises.


9.9. Bei den Seminaren werden die jeweils gültigen Hygienevorschriften angewandt.

10. Haftung

10.1 Für Schäden, welche die ISHA als Veranstalter zu vertreten hat, haften wir unabhängig vom Rechtsgrund nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Unfälle bei der An- und Abreise und während des Aufenthaltes am Tagungsort, für sonstige Personen- und Sachschäden sowie für Diebstahl mitgebrachter Gegenstände.

Wir übernehmen keine Haftung für verlorene Gegenstände. Nach Beendigung des Seminars und der Abreise werden etwaige Fundsachen von uns eine Woche lang aufbewahrt. Vergessenes schicken wir Ihnen nach Erhalt von 12 € Versandpauschale zu.

10.2 Die ISHA als Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang. 


10.3 Die Regelung des vorstehenden Absatzes erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit. 

11. Gerichtsstand

11.1 Etwaige Streitigkeiten lösen wir mit Hilfe der Mediation. Sollte dies nicht möglich sein, ist der Erfüllungsort und Gerichtsstand dem Veranstalter nächstgelegene zuständige Sitz, in diesem Falle Darmstadt.

11.2 Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. 


11.3 Die Gerichtsstandvereinbarung gilt für Inlandskunden und Auslandskunden gleichermaßen.

12. Salvatorische Klausel

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.